Wenn ein öffentlich Bediensteter seine Arbeitsstelle verliert
Unterstützung des Umfeldes ist notwendig
Eine Person, die ihre Arbeitsstelle verliert, verliert auch schnell den Boden unter ihren Füßen. Es dauert immer eine gewisse Zeit, bis man schwierige Situationen begreifen, bewältigen und sich gleichzeitig auf etwas Neues einstellen kann. Aber eine solche Veränderung im Leben kann auch neue Ideen hervorbringen sowie zu neuen Kontakten und Möglichkeiten führen. Die Veränderung kann bedeuten, dass man sich sowohl als Mensch als auch beruflich weiterentwickelt. Die Unterstützung des Umfeldes bedeutet ungeheuer viel, vielleicht besonders jene am Arbeitsplatz: der Arbeitgeber, der die Verantwortung für den Personalabbau trägt, die Gewerkschaft und vor allem die Arbeitskollegen sind wichtig. Darüber hinaus helfen das Arbeitsamt, die betriebsärztliche Versorgungsstelle und Trygghetsstiftelsen.
Trygghetsstiftelsen
Trygghetsstiftelsen wurde 1990 gründet, und gleichzeitig trat ein neues Garantie-Abkommen für öffentlich Bedienstete in Kraft. Die Arbeit dieser Stiftung basiert auf diesem Abkommen und wird durch Arbeitgeber-Abgaben finanziert, d.h. von den Behörden. Die Abgaben sind durch Tarifvereinbarungen geregelt. Die Vertreter der beteiligten Parteien sind auch im Vorstand der Stiftung vertreten.
Wenn ein öffentlich Bediensteter aufgrund von Arbeitsmangel gekündigt wird, ist es unsere Aufgabe, so weit wie möglich zu verhindern, dass er/sie wirklich arbeitslos wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand bei einer Standortverlegung dafür entscheidet nicht mitzuziehen. Es gilt auch für ausgelaufene Zeitarbeitsstellen mit einer Dauer von mindestens drei Jahren.
Es ist wichtig zu verstehen, was die Stiftung leisten kann und was nicht. So übernehmen wir nicht die Verantwortung des Arbeitsgebers betreffend die eigentliche Arbeit des Personalabbaues. Wir sind Kooperationspartner für den Arbeitsplatz und ergänzen andere unterstützende Maßnahmen. Die Möglichkeiten und Ressourcen der Arbeitsämter müssen genutzt werden, auch von den öffentlich Bediensteten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Gekündigte selbst Verantwortung übernimmt und aktiv an einer Lösung mitarbeitet.
So arbeiten wir
Die Tätigkeit der schwedischen Stiftung konzentriert sich auf ein zentrales Prinzip: wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Gekündigte zu unterstützen und ihnen helfen, einen neuen Job zu finden. Um ein Bild zu bekommen, welche Art von Hilfe der/die Betroffene benötigt, erstellen wir zuerst ein Profil und stellen fest, welche Fähigkeiten und Interessen er hat. Dies bildet eine gute Basis für den sogenannten Aktionsplan, der für jeden Einzelnen erarbeitet werden muss. Beschlüsse betreffend individuelle Unterstützung können danach schnell und unbürokratisch gefasst werden, oft direkt während eines Meetings am Arbeitsplatz.
Information und Beratung für sowohl Arbeitgeber bzw. denjenigen, der Personal abbaut, und den Gekündigten machen einen Großteil unserer Arbeit aus.
Um eine gute Unterstützung zu bieten, haben wir das Land in Regionen aufgeteilt, wobei verschiedene Berater der jeweiligen Region zusammenarbeiten. Unsere Zentrale ist in Stockholm und wir haben auch Büros in weiteren Städten.
Programmtätigkeit
Die Programmtätigkeit der Stiftung erfolgt in Form von Aktivitätszentren, in denen den Gekündigten aus dem öffentlichen Sektor durch professionelle Programme Kenntnisse über Methoden und Wege zu neuen Arbeitsplätzen vermittelt werden. Die Teilnehmer werden bei der Jobsuche außerdem aktiv unterstützt, beispielsweise durch die Erstellung eines individuellen Handlungsplans für die Arbeitsplatzsuche und das weitere Berufsleben. Wenn nötig, erhält man zur persönlichen Unterstützung einen sog. Jobtrainer. Das Endziel ist, so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Schwerpunktstandorte der Tätigkeit sind in Stockholm, Malmö, Göteborg und Sundsvall. Vorausgesetzt es findet sich eine ausreichende Anzahl Teilnehmer, werden die Programme jedoch auch lokal an Ort und Stelle veranstaltet.
Das Ziel ist eine neue Arbeit
Das Garantie-Abkommen
Das Garantie-Abkommen gilt für diejenigen öffentlich Bediensteten, denen (aufgrund von Arbeitsmangel) gekündigt wird. Es gilt auch für Mitarbeiter, die einer Standortverlegung nicht zustimmen. Ein Mitarbeiter, der eine oder mehrere aufeinander folgende befristete Stellen innehatte, hat ebenfalls Anspruch auf Unterstützung, vorausgesetzt die Gesamtdauer der Beschäftigung betrug in den letzten vier Jahren mehr als drei Jahre.
Welche Art von Hilfeleistungen kann man bekommen?
PRÄVENTIVE MASSNAHMEN FÜR EINE FORTLAUFENDE ANSTELLUNG
Wenn Kündigungen drohen, kann die Stiftung Ausbildung und andere Maßnahmen unterstützen, die eventuell betroffenen Arbeitnehmern eine fortlaufende Anstellung, jedoch mit neuen Arbeitsaufgaben, beim gleichen Arbeitgeber ermöglichen. Normalerweise werden solche Maßnahmen gemeinschaftlich vom Arbeitgeber und von der Stiftung finanziert.
UNTERSTÜTZUNG FÜR EINE NEUE ARBEIT
Die Zielsetzung ist es, dass der Arbeitnehmer so schnell wie möglich einen neuen Job bekommt, und das Abkommen bietet die Möglichkeit verschiedenster Formen individueller Unterstützung. Die Stiftung hilft beim Erstellen von Profilen und individuellen Aktionsplänen, arrangiert «Job-Suche» Aktivitäten und erleichtert den Kontakt mit Arbeitgebern.
Finanzielle Unterstützung kann z. B. in Form von Einstiegsgehältern am neuen Arbeitsplatz, Hilfe für die Gründung eines Unternehmens, Kursen, ergänzender Ausbildung oder Umschulung gewährt werden. In jedem einzelnen Fall wird eine individuelle Beurteilung der Bedürfnisse der Person vorgenommen. Auch derjenige, der arbeitslos geworden ist, kann weitere Hilfe von der Stiftung erwarten.
RECHTE LAUT ABKOMMEN
Verlängerte Kündigungsfrist bedeutet, dass die vom Gesetzgeber oder Tarifvertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist verdoppelt wird. Der Grund hierfür ist, dass der Gekündigte so eine bessere Chance erhalten soll eine Lösung zu finden, bevor er arbeitslos wird.
Bezahlter Urlaub für diejenigen, die an von der «Trygghetsstiftelsen» genehmigten Aktivitäten teilnehmen, zum Beispiel Programmaktivitäten, Praktika, Akklimatisierungszeiten oder Schulungen.
Einkommensgarantiezuschuss für diejenigen, die eine Arbeitsstelle finden, die niedriger dotiert ist als die vorherige. Der Zuschuss deckt zwei Jahre lange die volle Differenz zum vorherigen Gehalt ab und 50 Prozent der Differenz zum vorherigen Gehalt im dritten und vierten Jahr.
Folgegarantieleistung bedeutet, dass eine Person in das Einkommenszuschussgarantieprogramm zurückkehren kann, wenn ihm/ihr innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung des öffentlich-bediensteten-Status im neuen Job gekündigt wird. Diese Regelung gilt nur, wenn bei der neuen Arbeitsstelle eine solche Leistung nicht angeboten wird.
Zuschuss zum Arbeitslosengeld wird demjenigen gewährt, dessen Arbeitslosengeld nicht einen gewissen Prozentsatz des früheren Gehalts ausmacht. (D.h. die Zuschusszahlung wird erst oberhalb einer gewissen Gehaltsgrenze gewährt.) Die Differenz wird von der Stiftung getragen und für den gleichen Zeitraum wie das Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Pensionsentschädigung und Entschädigung bei Vorruhestand werden Personen gewährt, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung mindestens 61 Jahre alt sind, wenn sie sich dafür entschieden haben keine Arbeit mehr zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Entschädigung auch Personen gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Öffentlich-Bediensteten-Status zwischen 55 und 61 Jahre alt waren.